EXPOSÉ- UND DREHBUCHVERTRAG – 5 STOLPERFALLEN BEI DER VERTRAGSABWICKLUNG

EXPOSÉ- UND DREHBUCHVERTRAG – 5 STOLPERFALLEN BEI DER VERTRAGSABWICKLUNG

Die Freude ist groß: Eine Produktionsfirma interessiert sich für dein Drehbuch. Doch zwischen Euphorie und Realität liegt der Vertrag. Damit der kreative Traum nicht zum rechtlichen Albtraum wird, geht man am besten den klügsten Weg. Und der führt immer über einen Medienanwalt.

Die Tipps in diesem Post ersetzen also keine rechtsverbindliche Beratung. Allenfalls können sie dir eine erste Orientierung bieten. Denn ein paar kritische Punkte in einem Vertrag sollten jeden aufhorchen lassen.

Falle 1: Keine klare Vereinbarung über die Anzahl der Fassungen

Wie viele Fassungen geliefert werden sollen, und bis wann, sollte präzise im Vertrag festgelegt sein. Handelt es sich um ein, zwei, drei Fassungen? Bis wann sollte das Exposé, das Treatment, die erste und finale Drehbuchfassung fertig sein?

Schwammige Formulierungen über mehrere Fassungen ohne Datum laden zur Endlosschleife von Nachbesserungen ein. Wichtig ist zudem, den Unterschied zwischen den Begriffen Abnahme und Ablieferung zu kennen:

Die Ablieferung markiert, wann eine Fassung eingereicht werden soll, während die Abnahme besagt, dass der Produzent diese Fassung erst als final akzeptieren muss.

Tipp:

Fordere feste Deadlines und eine klare Anzahl von Fassungen, die vertraglich festgehalten werden. Zusätzliche Überarbeitungen sollten genau geregelt werden und das gern mit angemessener Extravergütung.

Falle 2: Sich ersetzbar machen

In einigen Verträgen findet sich die Klausel, dass ein Produzent bei Unzufriedenheit einen anderen Autor hinzuziehen darf. Es kann aber auch passieren, dass man ganz ersetzt wird und der Lieblingsautor der Produktionsfirma einspringt. Für Drehbuchautor*innen ist dies eine bittere Pille, denn die eigene Vision gerät dadurch in fremde Hände.

Tipp:

Wenn die Hinzuziehung eines Co-Autors gegeben ist, solltest du zumindest ein Mitspracherecht bei der Auswahl haben. Bei Projektausscheiden steht dir eine faire Übergabe zu.

Falle 3: Die Klausel zum Berufsverbot überlesen

Es gibt Verträge, die dich verpflichten, während der Vertragslaufzeit exklusiv zu arbeiten und keine anderen Projekte anzunehmen. Für freie Autor*innen ist das meist schwer umzusetzen, da sie oft mehrere Aufträge parallel bearbeiten müssen.

Tipp:

Bei einer Klausel, die einem Berufsverbot gleichkommt, sollte man immer wachsam sein. Gerade bei solchen heiklen Punkten ist die Beratung eines erfahrenen Medienanwalts von unschätzbarem Wert.

Falle 4: Sich unter Wert verkaufen

Dein Drehbuch ist keine Ramschware. Honorare sind oft Verhandlungssache, aber sie sollten sich am Branchenstandard orientieren. Die Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) sind ein zentraler Maßstab für halbwegs faire Honorare. Die GVRs wurden zwischen den Sendern und Interessensverbänden (für Drehbuchautor*innen ist das der DDV) vereinbart und legen verbindliche Standards für die Bezahlung von Exposés, Treatments und Drehbüchern fest.

Tipp:

Verhandle aktiv, um eine faire Vergütung zu sichern. Informiere dich bei Medienanwälten, Drehbuchkolleg*innen oder deinem Verband, um wertvolle Insights zu branchenüblichen Honoraren zu bekommen. Verweise auf den Fairnessparagraphen (§32a UrhG), der Nachvergütungen bei unverhältnismäßigen Honoraren regelt.

Ein wertvolles Nachschlagewerk ist außerdem das Buch Angemessene Vergütung von Urhebern und Künstlern von Brauner/Brauneck.

Falle 5: Viel zu früh und auf halbe Ewigkeit alle Rechte abtreten

Manche Verträge verlangen bereits beim Exposévertrag die vollständige Übertragung etlicher Rechte – und das für mehrere Jahre. Für ein- bis zweitausend Euro ist man die Rechte am eigenen Stoff los und bekommt sie nach vielen Jahren erst wieder, wenn man das gezahlte Honorar zurückerstattet.

Das kann dazu führen, dass du deine Idee nicht mehr anderweitig anbieten darfst, selbst wenn das Projekt nicht realisiert wird. Es sei denn, du wartest ewig und zahlst dein Geld zurück.

Tipp:

Achte darauf, welche Rechte du abtrittst und für wie lange. Viele Autoren bevorzugen gegenüber einem Exposévertrag den Optionsvertrag. Die Produktionsfirma reserviert hierbei nur wenige Rechte auf ein schon fertiges Exposé und das für einen sehr begrenzten Zeitraum von etwa einem Jahr.

Wissen schützt vor Fallstricken

Ein Vertrag ist die Grundlage deiner Zusammenarbeit mit der Produktionsfirma. Er sollte klar, fair und im Sinne aller Parteien ausgewogen sein, damit die kreative Arbeit die bestmögliche Ausgangsbasis hat.

In jedem Vertrag finden sich bei erster Durchsicht Stellschrauben. Doch manche Verträge sind mehr, manche kaum nachteilig für dich als Autor*in. Und manche können einseitig zu Gunsten der Produktionsfirma ausfallen. Solche Ungleichgewichte solltest du erkennen können.

Wenn du dich für ein Projekt entscheidest, verdient dein kreativer Einsatz faire Rahmenbedingungen. Und es liegt an dir, diese einzufordern. Medienanwält*innen unterstützen dich dabei, den Vertrag zu prüfen, weisen auf Risiken hin und helfen bei Nachverhandlungen oder Streitfällen.

Tipp:

Viele Interessenverbände bieten ihren Mitgliedern zusätzlich Vorteile, wie kostenlose oder vergünstigte Erstgespräche mit erfahrenen Medienanwält*innen. Außerdem finden sich online ein paar Musterverträge, die sicherlich einen Blick wert sind.

Hilfreiche Ressourcen

Hier findest du hilfreiche Links zu GVR-Regelungen und weiteren Ressourcen:

Disclaimer

Ich bin keine Anwältin, sondern Autorin. Dieser Post basiert auf Erfahrung und Recherchen. Für eine verbindliche Rechtsberatung konsultiere bitte einen spezialisierten Medienanwalt.

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